Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI):
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V):
Leistungen des individuellen Bedarfs:
Sonstiges:
Jeder Mensch hat das Recht auf respektvolle Zuwendung, unabhängig von seinem Glauben, seiner Weltanschauung und seiner Herkunft.